Alan’s Sport Club Statement

Liebes Mitglied,
wir befinden uns aktuell in der schwierigsten Situation seit der Gründung von Alan’s Sport Club.
Ein solcher „Shutdown“ mit dem kompletten Stilllegen unseres gesellschaftlichen Lebens ist bislang beispiellos und ist eine enorme wirtschaftliche Herausforderung mit einer großen Gefahr von kurzzeitigen – sowie auch mittel- und langfristigen negativen Folgen für unsere Mitarbeiter und für deinen Club.
Wenn keine echte Hilfe erfolgt, stehen viele Existenzen auf dem Spiel. Schließung nach dem Infektionsschutzgesetz IFSG ja – Entschädigung aber nicht.
Hier brauchen wir deine Unterstützung! Wir bitten dich daher um deine persönliche Hilfe bei der Festlegung einer adäquaten Entschädigung für die verlorene Trainingszeit.

Da die Dauer der Schließzeit derzeit nicht vorhersehbar ist, werden die monatlichen Abbuchungen von uns wie gewohnt fortgesetzt.

Das wird natürlich nicht zu deinem Nachteil sein. Sobald wir unseren Club wieder öffnen dürfen, aktivieren wir deine bevorzugte Entschädigungsoption.

Du kannst aus folgenden Varianten auswählen:

  1. Keine Kompensation erforderlich – mir ist bewusst, dass Dies eine außergewöhnliche und nichtvorhersehbare Situation ist
  2. Ruhezeit der Mitgliedschaft über den Zeitraum der Stilllegung*
  3. 3 x 8-wöchiger Trainingsgutschein für Freunde oder Bekannte im Wert von 150,-€
  4. Ein Verzehrgutschein in Höhe deiner ausgefallen Trainingszeit

Deine bevorzugte Option kannst Du uns gerne per E-Mail an kontakt@alanssportclub.de zusenden. Sobald Alan’s Sport Club offiziell wieder eröffnet wird, kannst du den gewählten Gutschein einlösen.

Wir danken Dir herzlich für deine Unterstützung, deine Loyalität und Solidarität in diesen turbulenten Zeiten.

Dein Alan’s Sport Club Team

*Bei dieser Option bitten wir unsere Mitglieder sich über die E-Mail Adresse kontakt@alanssportclub.de mit uns in Verbindung zu setzen. Es ist leider nicht möglich, bei allen Mitgliedern, die diese Option wählen, zeitgleich eine Ruhepause im April (eventuell auch im Mai) einzulegen, da wir in diesem Fall Zahlungsunfähig gegenüber unseren Gläubigern wären. Wir bitten dich hierbei um dein Verständnis, dass die eingeforderten Ruhephasen auf verschiedene Monate verteilt werden müssen. Andernfalls wäre es uns nicht möglich unseren Arbeitsplatz und Ort zu sichern.